Antrag auf Bezug von Wasser für vorübergehende Zwecke (Hydrantenentnahme)

Voraussetzungen:
Die Entnahme von Wasser aus Hydranten ist, auf Grund von Hygieneanforderungen und zur Vermeidung einer Rücksaugung ins Trinkwassernetz, nur noch unter der Verwendung eines sog. Systemtrenners erlaubt. Der Antragsteller haftet mit seiner Unterschrift auf dem Antrag für evtl. Schäden an Hydranten, Zähler und Systemtrenner. Der tatsächliche Aufwand für die Einrichtung der Entnahmestelle ist dem Zweckverband zu erstatten. Sollte kein Systemtrenner vorhanden sein so kann dieser vom Zweckverband gegen eine tägliche Leihgebühr von 15.- € angefordert werden. Darin enthalten sind die erforderlichen Funktionsprüfungen und die Wartung des Bauteiles. Poolbefüllungen erfolgen nur noch ab einer Menge von mind. 100 cbm (ansonsten Befüllung über Hausanschlussleitung).

Hinweis:
Der Aufwand des Zweckverbandes und die Leihgebühr für den Systemtrenner werden zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Der Bezug bzw. Verbrauch von Wasser über den Zähler kostet je m³ 1,50 € zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer

Wird Schmutzwasser eingeleitet so meldet der Zweckverband die Menge verbrauchten und eingeleiteten Wassers an die jeweilige Mitgliedskommune.  

 

systemtrenner

Antragsteller
Verwendung
Der Antrag ist mindestens 5 Arbeitstage vor dem ersten Nutzungstag einzureichen. Die Wasserabgabesatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Harter Gruppe wurden zur Kenntnis genommen. Nach erfolgter Einweisung liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Antragsteller.